AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren
Offene Seminare sind solche Seminare, die in unserem Katalog oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per e-mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung wird dem Teilnehmer die Rechnung übersandt, die sofort zur Zahlung fällig ist.

§2 Angebote für Inhouse-Seminare
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Die Inhalte dieser Angebote werden schriftlich verfasst. Eine Gültigkeitsfrist ist, in dem jeweiligen Angebot enthalten.

§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist SHARED MASTERY berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten desjenigen, der die Transaktion veranlasst. Die Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mitt den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Stornierung offener Seminare
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis zwei Wochen vor dem Seminar kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der Seminargebühr. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühr. Eventuell anfallende Stornogebühren durch das Hotel werden vom Vertragspartner übernommen. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als sechs Arbeitstage berechnet SHARED MASTERY die volle Seminargebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.

§5 Stornierung von Inhouse-Seminaren
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge, Moderationen, Workshops und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis vier Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als sechs Arbeitstage berechnet SHARED MASTERY die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Seminarannullierung
SHARED MASTERY behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu gerinqer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu vier Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal und Organisationsentwicklung beziehen, nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§9 Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur Beachtung folgender Punkte. Seminarbegleitende Arbeits-mappen, Übungsbücher und ähnliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§10 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§11 Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. SHARED MASTERY haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen der von Ihnen zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Theater-, Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. SHARED MASTERY übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 12 Zufriedenheitsgarantie
Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

§ 13 Sektenpassus
Die Seminare von SHARED MASTERY beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage - nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht noch einer Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard (z. B. der "Technologie" zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese "Technologien' angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten Technologien in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmüßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden ("Technologie") von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst noch der Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.

§ 15 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hier durch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.